- Der Mindestlohn in der Kooperative beträgt 120,-USD pro Monat (das ist in etwa das doppelte wie in einer normalen nicaraguanischen Maquiladora und entspricht einer "living wage"). Es ist aber je nach Auslastung der Koop möglich bis zu 240,-USD zu verdienen. Im Schnitt verdienen die Mitglieder monatlich ca. 180,-USD.
- Die Arbeitszeit beträgt 40h pro Woche, von Montag bis Freitag, normalerweise 9.00 bis 17.00 Uhr. Samstag und Sonntag sind frei.
- Von den ArbeiterInnen geleistete Überstunden werden doppelt vergütet.
- Die ArbeiterInnen bekommen ein dreizehntes Monatsgehalt.
Die Fair Trade Zone ist die erste Freihandelszone der Welt, die den ArbeiterInnen gehört. 55 Familien leben von den Einkünften aus der Kooperative, die bereits seit 2001 sebstbestimmt und zu fairen Bedingugen T-Shirts produziert.
1998 machte der Hurricane "Mitch" viele Menschen in Nicaragua obdach- und arbeitslos. Mit Hilfe einer Anschubfinanzierung durch die Non-profit-Organisation Center for Development in Central America (CDCA) und einer Partnerschaft mit Maggie's Organics in Michigan/USA gelang es einigen Frauen die selbstverwaltete Nähereikooperative Cooperativa Maquiladora Mujeres de Nueva Vida Internacional (COMAMUNVI), aufzubauen. Gebäude und Maschinen sind Eigentum der Arbeiterinnen, die sich selbst als "owner-workers" bezeichnen. Um sich eine sicherere Existenzgrundlage zu schaffen, bieiet die Kooperative nicht nur an, die Kleidung zu nähen, sondern kauft das Rohmaterial selbst und kümmert sich um die komplette Lieferkette.
Die Kooperative COMAMUNVI / Fair Trade Zone genießt die Vorteile einer Freihandelszone (z.B. Zollfreiheit). Dadurch kann sie besser zu anderen Fabriken in Konkurrenz treten, und gleichzeitig unter fairen Bedingungen arbeiten.
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Die Arbeitsbedingungen
Die Arbeitsbedingungen der NäherInnen sind aufgrund der Koop-Strukturen selbstbestimmt. Die Mitglieder achten selbst darauf, dass sie unter fairen Bedingungen arbeiten. Eine Kontrolle der Arbeitsbedingungen durch externe PrüferInnen wird dadurch unnötig. Trotzdem möchten wir an dieser Stelle genau darüber informieren, wie viel die ArbeiterInnen der Koop verdienen, wie lange sie arbeiten und so weiter ...
Löhne und Arbeitszeiten
- bezahlter Schwangerschaftsurlaub 1 Monat vor und 2 Monate nach der Geburt des Kindes.
- 13 bezahlte Feiertage pro Jahr sind frei.
- Es besteht Anspuch auf einen Monat bezahlten Urlaub pro Jahr.
- Sind Familienmitglieder krank, werden freie Tage voll bezahlt, wenn ein Attest vorliegt.
- Alle ArbeiterInnen sind bei der Sozial- und Krankenversicherung gemeldet: 15% des Beitrags zahlt die Koop, die ArbeiterInnen zahlen außerdem 6,25% ihres Bruttolohns, um den Beitrag zu decken. Die Versicherung beinhaltet Arbeitsunfälle, Krankheiten und eine Rentenversicherung.


